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   VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14162
VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908 (https://dejure.org/2022,14162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2022 - 15 ZB 22.908 (https://dejure.org/2022,14162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 15 ZB 22.908 (https://dejure.org/2022,14162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 63 Abs. 2; BauGB § 31 Abs. 2
    Nachbarklage gegen Befreiung für Gartenhaus und Stützmauer

  • rewis.io

    Nachbarklage, isolierte Befreiungen, Stützmauer und Gartenhaus, Gebot der Rücksichtnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächenverstoß ist nicht automatisch rücksichtslos!

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908
    Dies ist nicht ernstlich zweifelhaft (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 30 ff.).

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 20.12.2012 - 4 C 1.04 - juris Rn. 22).

    Hinzu kommt, dass Auffüllungen und eine Terrassennutzung - worauf das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend hinweist (UA S. 10) - sowie die an der gemeinsamen Grundstücksgrenze entlang verlaufende Stützmauer nicht Gegenstand der isolierten Befreiung vom 21. Oktober 2021 sind und damit nicht an deren Regelungs- und Feststellungswirkung teilnehmen können (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 31).

    Hiergegen ist ebenfalls nichts zu erinnern, zumal allein aus einer (unterstellten) Verletzung von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO a.F. (jetzt: Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO) nicht automatisch auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 34; B.v. 28.4.2000 - 9 ZB 18.1493 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 20.12.2012 - 4 C 1.04 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128

    Erfolglose Berufungszulassung: Unzureichendes Vorbringen in Bezug auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908
    Eine solche kommt nur bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 16), was hier schon weder hinsichtlich des Gartenhauses noch hinsichtlich der genehmigten Stützmauer substantiiert dargelegt wird.
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908
    Hiergegen ist ebenfalls nichts zu erinnern, zumal allein aus einer (unterstellten) Verletzung von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO a.F. (jetzt: Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO) nicht automatisch auf eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 34; B.v. 28.4.2000 - 9 ZB 18.1493 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908
    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin genügt für die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ebenso wenig wie die schlichte Darstellung der eigenen, entgegengesetzten Rechtsauffassung (vgl. BayVGH, B.v. 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428 - juris Rn. 18), zumal die Regelungswirkung der erteilten Befreiungen - wie oben ausgeführt - begrenzt ist.
  • VGH Bayern, 24.04.2006 - 14 B 04.2707
    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 ZB 22.908
    Vielmehr ist auf die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.2006 - 14 B 04.2707 - juris Rn. 19), wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist.
  • VGH Bayern, 02.12.2022 - 15 ZB 22.2361

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für Gerätehaus

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. vgl. BayVGH, B. v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 23 m.w.N.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; B.v. 24.5.2022 - 15 ZB 22.908 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.11.2022 - 15 ZB 22.1777

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus mit Parkebene

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2022 - 15 ZB 22.908 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 15 CS 22.1750

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau von Bungalows

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine "erdrückende" oder "einmauernde Wirkung" nur bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht komme (UA S. 9; vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 15 ZB 22.908 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 15 CS 22.2024

    Erfolgloses Nachbareilverfahren gegen Baugenehmigung

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht zunächst davon ausgegangen, dass eine "erdrückende" oder "einmauernde Wirkung" nur bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht komme (BA S. 13; vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 15 ZB 22.908 - juris Rn. 11).
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